- Erfolgsrechnung
- 1. Begriff: Ermittlung des ⇡ Erfolgs einer wirtschaftenden Institution innerhalb eines Zeitabschnitts (⇡ Totalrechnung, ⇡ Periodenerfolgsrechnung). Die Art der zu erfassenden Rechengrößen hängt von den Zielen der jeweiligen Institution ab.- a) E. für erwerbswirtschaftliche Unternehmen: Im Rahmen des externen Rechnungswesens: (1) Vergleich von Anfangs- und Schlusskapital (Eigenkapital- oder Bilanzvergleich): Stellt die einfachste Methode dar und ist bes. bei einfacher Buchführung anzuwenden. Die Quellen des Erfolgs sind nicht ersichtlich. (2) ⇡ Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Ermöglicht eine genauere Darstellung des Erfolgs: (a) Bruttomethode: Berücksichtigt sämtliche ⇡ Aufwendungen und ⇡ Erträge; (b) Nettomethode: Berücksichtigt nur die Überschussbeträge (nach § 246 II HGB im handelsrechtlichen Jahresabschluss verboten). Im Rahmen des internen Rechnungswesens: Gegenüberstellung von ⇡ Erlösen und ⇡ Kosten.- b) E. für gemeinwirtschaftliche Unternehmen: Gegenüberstellung von sozialem Nutzen und sozialen Kosten. Damit verbunden sind erhebliche Messprobleme. (Diese Messprobleme gelten analog für Versuche, für erwerbswirtschaftliche Unternehmen neben dem monetären Erfolg das Ergebnis gesellschaftlicher Wirkungen auszuweisen; ⇡ Sozialbilanz).- 2. Formen: (1) Nach der Vorgehensweise: ⇡ Progressive Erfolgsrechnung und ⇡ retrograde Erfolgsrechnung; (2) nach der Erfolgsberechnung: ⇡ Gesamtkostenverfahren und ⇡ Umsatzkostenverfahren.- Vgl. auch ⇡ Bruttoerfolgsrechnung, ⇡ Erfolgsquellenanalyse. Literatursuche zu "Erfolgsrechnung" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.