Erfolgsrechnung

Erfolgsrechnung
1. Begriff: Ermittlung des  Erfolgs einer wirtschaftenden Institution innerhalb eines Zeitabschnitts ( Totalrechnung,  Periodenerfolgsrechnung). Die Art der zu erfassenden Rechengrößen hängt von den Zielen der jeweiligen Institution ab.
- a) E. für erwerbswirtschaftliche Unternehmen: Im Rahmen des externen Rechnungswesens: (1) Vergleich von Anfangs- und Schlusskapital (Eigenkapital- oder Bilanzvergleich): Stellt die einfachste Methode dar und ist bes. bei einfacher Buchführung anzuwenden. Die Quellen des Erfolgs sind nicht ersichtlich. (2) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Ermöglicht eine genauere Darstellung des Erfolgs: (a) Bruttomethode: Berücksichtigt sämtliche  Aufwendungen und  Erträge; (b) Nettomethode: Berücksichtigt nur die Überschussbeträge (nach § 246 II HGB im handelsrechtlichen Jahresabschluss verboten). Im Rahmen des internen Rechnungswesens: Gegenüberstellung von  Erlösen und  Kosten.
- b) E. für gemeinwirtschaftliche Unternehmen: Gegenüberstellung von sozialem Nutzen und sozialen Kosten. Damit verbunden sind erhebliche Messprobleme. (Diese Messprobleme gelten analog für Versuche, für erwerbswirtschaftliche Unternehmen neben dem monetären Erfolg das Ergebnis gesellschaftlicher Wirkungen auszuweisen;  Sozialbilanz).
- 2. Formen: (1) Nach der Vorgehensweise:  Progressive Erfolgsrechnung und  retrograde Erfolgsrechnung; (2) nach der Erfolgsberechnung:  Gesamtkostenverfahren und  Umsatzkostenverfahren.
- Vgl. auch  Bruttoerfolgsrechnung,  Erfolgsquellenanalyse. Literatursuche zu "Erfolgsrechnung" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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